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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf hat in ihrer Sitzung am 30.06.2011 die Dritte Hundesteueränderungssatzung beschlossen.
Bitte beachten Sie diese - Dritte Änderungssatzung - zur Hundesteuersatzung vom 11. November 1999 der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf in Verbindung mit der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg.
Besonders hinweisen möchten wir auf § 7 Abs. 1 (Beginn der Steuerpflicht) und § 9 Abs. 1 (Meldepflichten bei Zuzug) der Hundesteuersatzung.
Zur Anmeldung Ihres Hundes im Rathaus OT Petershagen, Rathausstr. 9, Steueramt, bringen Sie bitte 2,00 € mit, da die Hundesteuermarke sofort ausgehändigt wird.
Der Hundesteuerbescheid ergeht per Post.
Sollten Sie Ihren Hund angemeldet haben, aber nicht im Besitz einer Hundesteuermarke sein, dann erwerben sie diese umgehend im Rathaus OT Petershagen (§ 9 Abs. 3 Erwerb Hundesteuermarke).
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass gemäß § 6 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm unserem Ordnungsamt im Rathaus OT Petershagen anzuzeigen sind.

Sprechzeiten: Di 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Fr 9.00-12.00 Uhr

Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten sind wir im Ausnahmefall für Sie da. In diesem Fall vereinbaren Sie mit unseren Mitarbeiterinnen im Steueramt einen Termin.
Telefon: 03341/414975 oder 414976.