StartseiteGemeindeRat und VerwaltungGewerbeTourismusKultur/FreizeitTermineAnbieter

Aktuelles:

Startseite

11. Scheunenfest

14. Historisches Dorffest

Angerscheune Petershagen

Heimatverein

Seniorenrundfahrt

Straßenbauprogramm 2020

Wohnungen zu vermieten

Gartenkonzerte am Bötzsee

Ortsentwicklungsausschuss

Bildungsausschuss

Lokale Agenda 21

Kulturkalender 2012

Termine der Gemeindevertretung 2012

Leitbild 2020 der Gemeinde

Bürgermeister lädt zum Neubürgergespräch

Gemeindevertretung

Galerie am Markt

Bildungspaket

Grundstücke

Straßenbauarbeiten

Jugendklub

Neue Buslinien

Sanierung des Strandbades

MultimediaStation am S-Bahnhof

Termine des Monats

Rettungsschwimmer/in gesucht

Volksbegehren zum Nachtflugverbot

Die Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2012 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans "Lessingstraße / Saalestraße", OT Petershagen beschlossen. Die geplanten Änderungen beziehen sich auf § 10 (Einfriedungen) und § 11 (öffentliche Verkehrsflächen) der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans (Beschluss-Nr.: 4/43/15/12).

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Daher wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans "Lessingstraße/Saalestraße" und seine Begründung werden entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans "Lessingstraße / Saalestraße" und seine Begründung können in der Zeit vom 12. März 2012 bis zum 20. April 2012 im Bauamt der Gemeindeverwaltung (Ortsteil Eggersdorf, Am Markt 8, Zimmer 107) während der Dienststunden eingesehen werden:

montags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr

Sie können auch über folgende Links eingesehen werden:

» Planzeichnung (Teil B - Textteil) [779 KB]
» Begründung [521 KB]

Während der Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Außerdem kann während der Auslegungsfrist jedermann Stellungnahmen zum Änderungsentwurf des Bebauungsplans abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Olaf Borchardt
Bürgermeister